KINAST STANONIK Datenschutzlösungen
für Ihren Unternehmensübergang
Erfahren Sie, warum unsere Datenschutzlösungen von entscheidender Bedeutung für Sie im Rahmen eines Unternehmensübergangs sind und wie Ihr Unternehmen dabei unterstützen, den Datenschutz zu wahren und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
- Rundum-Service Lösung
- Individuelle, effiziente Abwicklung
- Transparente Preisstruktur
- Internationale Kompetenz
- Immer da, wenn Sie uns brauchen
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Konträre Interessen beim Unternehmensübergang
Sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung von Unternehmensübergängen hat das akquirierende Unternehmen ein Interesse daran, detaillierte Informationen über die Vermögenswerte (Assets) der Zielgesellschaft zu erhalten. In diesem Kontext werden Kunden-, Beschäftigtendaten sowie Informationen des Vorstandes sowie der Gesellschafter offengelegt. Dies resultiert daraus, dass Informationen und Daten mittlerweile einen erheblichen Bestandteil des Vermögens eines Unternehmens darstellen. Mitunter handelt es sich bei einem Kundenstamm sogar um das einzig werthaltige Asset für den Käufer.
Ein konkretes Beispiel für offengelegte Informationen sind Personallisten. Diese können eine Grundlage für die Ermittlung künftigen Personalbedarfs, der Notwendigkeit einer Anpassung der Entgelt-, Incentive- und Arbeitszeitsysteme sowie der Organisationsstruktur des Unternehmens bilden. Auch werden Informationen zu Personalressourcen der beteiligten Unternehmen sowie der Unternehmenskultur deutlich.
Im Gegensatz dazu sind der Transfer sowie die Offenlegung derartiger Informationen aus datenschutzrechtlicher Perspektive nicht immer unproblematisch. So gelten datenschutzrechtliche Normen grundsätzlich auch im Rahmen von ausschließlich geschäftlichen Transaktionen. Dasselbe gilt für Unternehmenskäufe und –fusionen.
Due Diligence Prozess
Insbesondere im Rahmen der Due Diligence werden dem Erwerbsunternehmen bei einem Unternehmensübergang mittels des Due Diligence Reports (sowie potentiell bei der Erstellung) diverse Informationen zur Verfügung gestellt. Die Due Diligence kann zunächst mittels eines vom Zielunternehmen zur Verfügung gestellten Berichts (Vendor´s Due Diligence) geschehen. Andererseits (wie in der Praxis häufiger) kann ein seitens des akquirierenden Unternehmens angefertigter Report die Lage der Zielgesellschaft bewerten. Aus datenschutzrechtlicher Perspektive konturiert der Report die Datenschutzkultur des Unternehmens und definiert das hieraus resultierende Risiko. In diesem Kontext sind auch die Personallisten von besonderer Bedeutung.
Die Bereitstellung der notwendigen Informationen wird in einem physischen oder virtuellen Datenraum realisiert. Zu diesem wird dem akquirierenden Unternehmen Zutritt gewährt. In der Praxis werden hier sogenannte „Data Room Rules“ aufgesetzt, die eine Vertraulichkeit der Informationen gewährleisten sollen.
Non-Disclosure-Agreements
Nicht nur im Rahmen der Due Diligence werden dem akquirierenden Unternehmen im Rahmen eines Unternehmensübergangs Informationen bekannt. Damit diese während des gesamten Transaktionsprozesses (sowie darüber hinaus) vertraulich bleiben, wird typischerweise ein Non-Disclosure-Agreement (NDA) abgeschlossen. Dieses NDA enthält spezifische Regelungen dahingehend, welche Informationen vertraulich sind, wer Zugang hierzu hat und wie ein Verstoß bestraft wird. Letzteres wird typischerweise mittels Vertragsstrafe inkorporiert.
Unsere Dienstleistungen
KINAST STANONIK bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich des Unternehmensübergangs an, darunter:
- Prüfung des Zielunternehmens im Hinblick auf datenschutzrechtliche Aspekte
- Erstellung eines (des dahingehenden Teils) des Due Diligence Reports
- Gemeinsames Eruieren der datenschutzrechtlichen Konformität der Datenweitergabe im Rahmen des physischen oder virtuellen Datenraumes
- Gestaltung eines Non-Disclosure Agreements
- individuelle Beratung nach Ihren Ansprüchen
Warum ist KINAST die beste Wahl für einen externen Datenschutzbeauftragten?
Warum ist KINAST STANONIK die beste Wahl zur Begleitung Ihres Unternehmensübergangs?
Es gibt zahlreiche Gründe, warum Sie KINAST STANONIK als Ihren Partner für Ihren Unternehmensübergang wählen sollten:
Umfassende Expertise
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Unternehmen im Rahmen von Unternehmensübergängen.
Aktualität und Wissen
Wir halten uns kontinuierlich über aktuelle Gesetzesänderungen und Best Practices im Bereich Unternehmensübergänge auf dem Laufenden.
Maßgeschneiderte Lösungen
Wir entwickeln eine individuelle Unternehmensübergangsstrategie, die genau zu Ihrem Unternehmen passt.
Vertraulichkeit und Zuverlässigkeit
Wir behandeln Ihre Informationen mit höchster Vertraulichkeit und bieten Ihnen zuverlässige Unterstützung.
Ethik und Integrität
Wir setzen uns für den Schutz der Privatsphäre und die Einhaltung ethischer Standards ein.
Kundenzufriedenheit
Unser vorrangiges Ziel ist Ihre Zufriedenheit und die Gewährleistung eines datenschutzkonformen Betriebs.
Bereit, Ihren Unternehmensübergang mit uns zu beschreiten?
Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie wir Ihr Unternehmen in Fragen des Datenschutzes und des Unternehmensübergangs unterstützen können. Wir sind Ihr vertrauenswürdiger Partner für aktuelle datenschutzrechtliche Anforderungen.
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