KINAST STANONIK Datenschutzlösungen
Internationale Datenschutzstandards
Erfahren Sie, warum internationale Datenschutzstandards von entscheidender Bedeutung sind und wie wir Ihr Unternehmen dabei unterstützen, den Datenschutz zu wahren und rechtliche Anforderungen weltweit zu erfüllen
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Internationale Datenschutzstandards: Globale Einhaltung von Datenschutzanforderungen
Kaum ein Unternehmen kommt ohne die Übermittlung personenbezogener Daten zu einer im Ausland gelegenen Stelle aus. Solche grenzüberschreitenden Datentransfers betreffen Einzelunternehmen, vermehrt aber insbesondere Gruppenunternehmen, also im Konzern verbundene Gesellschaften. Auch bei der Inanspruchnahme von Cloud Computing werden Daten regelmäßig international transferiert.
In einer globalisierten Welt, in der Daten grenzüberschreitend übertragen werden, sind internationale Datenschutzstandards von entscheidender Bedeutung. Sie stellen sicher, dass Unternehmen Datenschutzbestimmungen und -verfahren in Übereinstimmung mit den Anforderungen verschiedener Länder und Regionen einhalten.
Internationale Datenschutzstandards umfassen wichtige Regelwerke wie die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das Privacy Shield-Abkommen für den transatlantischen Datenaustausch. Die Einhaltung dieser Standards gewährleistet nicht nur den Schutz personenbezogener Daten, sondern auch das Vertrauen der Kunden und die Vermeidung rechtlicher Risiken.
Die Schwerpunkte unserer Beratung
Unser designiertes Team International berät Sie zielgerichtet in allen Belangen des internationalen Datenschutzes:
1. Einzelunternehmen
Unternehmen, die nicht Teil einer Unternehmensgruppe sind, nutzen häufig Auftragnehmer im Zuge von Outsourcingaktivitäten. Sie sind dabei regelmäßig Auftraggeber im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung. Aus der Perspektive des internationalen Datenschutzrechts unproblematisch sind die Fälle, in denen der Auftragnehmer seinen Sitz innerhalb der EU hat, da insoweit ein homogenes Datenschutzniveau durch die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments erreicht wurde.
Wenn der Dienstleister im sogenannten Drittland, also einem Land außerhalb der EU sitzt, ist zu unterscheiden: Eine Übermittlung personenbezogener Daten, etwa Kunden- oder Mitarbeiterdaten, ist dann zulässig, wenn im Drittland ein dem in der EU herrschenden Standard vergleichbarer Datenschutz gewährleistet ist. Hinsichtlich einiger Länder hat die EU-Kommission dies verbindlich festgestellt (Argentinien, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Kanada, Schweiz und Neuseeland), so dass ein Transfer grundsätzlich unproblematisch ist.
Ansonsten ist für den Einzelfall zu untersuchen, welche der rechtlich zur Verfügung stehenden Lösungen die adäquate ist – auch aus Erwägungen der Verhältnismäßigkeit für den Auftraggeber. So ist zu entscheiden, ob für den fraglichen Fall auf sogenannte EU-Standardvertragsklauseln, individuelle Verträge, Einwilligungslösungen durch die Betroffenen, die Zertifizierung durch den EU-U.S. Privacy Shield (zukünftig gültiger Nachfolger des vom EuGH für ungültig erklärten Safe Harbor Abkommens) oder eine der weiteren Alternativen zurückzugreifen ist. Es kommt hierbei darauf an,
- welche Datenkategorien übermittelt werden, ob dies dauerhaft geschieht,
- wie die nationalen Gesetze im Empfängerland beschaffen sind,
- zu welchem Zweck die Verarbeitung vorgenommen wird
- etc.
Aber auch die aufsichtsbehördliche Praxis muss bekannt sein, um die „richtige“ Entscheidung zu treffen.
2. Konzerne / sonstige verbundene Unternehmen
Grundsätzlich ist die Situation im Konzern zum soeben geschilderten nicht sonderlich abweichend, was den internationalen Datentransfer betrifft – jedenfalls, was die Grundregeln betrifft. Schließlich profitieren die Unternehmen eines Konzerns datenschutzrechtlich gegenüber nicht verbundenen Unternehmen nur bedingt – es gibt kein sog. Konzernprivileg. Die Herausforderungen für die beteiligten Unternehmen ergeben sich zudem aus der Komplexität der Unternehmensstruktur selbst sowie der häufig zunächst gar nicht im Detail bekannten Unternehmens-Datenflüsse. Am Anfang eines gelungenen Datentransfer-Konzepts für einen Konzern oder für sonstige verbundene Unternehmen steht daher die möglichst genaue Kenntnis des Datentransfers:
- Woher kommen die betroffenen Daten? Welche Qualität haben sie?
- Welche Unternehmen können „in das System schauen“, sind also Empfänger?
- Welche Unternehmensbereiche müssen zwingend Zugriff haben?
- Werden in allen angeschlossenen Unternehmen tatsächlich dieselben Systeme verwendet oder
- kommt es zu lokalen Spezialitäten? usw.
In einem weiteren Schritt ist dann das optimale Schutzkonzept zu finden. Neben den bereits genannten (EU-Standardvertragsklauseln, individuelle Verträge etc.) gibt es einige Instrumente, die sich gerade für Konzerne anbieten. Insoweit ist die Rede von
- Binding Corporate Rules oder
- Codes of Conduct
Je nach Unternehmensgröße, Kernbereich des unternehmerischen Handelns und auch je nach Komplexität des tatsächlichen Datentransfers sollte entschieden werden, welches Instrument oder gegebenenfalls auch welche Kombination von Lösungsansätzen gewählt werden soll. Gegebenenfalls sind Dritte in den Prozess einzubeziehen, etwa Betriebsräte oder auch Aufsichtsbehörden.
Unsere Dienstleistungen
KINAST STANONIK bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich internationaler Datenschutzstandards, darunter:
- Einhaltung internationaler Datenschutzbestimmungen: Beratung zur Einhaltung von Datenschutzgesetzen in verschiedenen Ländern und Regionen.
- Datentransfersicherheit: Sicherstellung, dass grenzüberschreitende Datentransfers den jeweiligen internationalen Datenschutzstandards entsprechen.
- Rechtsberatung: Rechtsberatung und -vertretung im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen und -fragen im internationalen Kontext.
- Datenschutzschulung: Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften zur Einhaltung internationaler Datenschutzstandards.
Warum ist KINAST die beste Wahl für einen externen Datenschutzbeauftragten?
Warum ist KINAST STANONIK die beste Wahl zur Beratung internationaler Datenschutzstandards?
Es gibt zahlreiche Gründe, warum Sie KINAST STANONIK als Ihren Partner für internationale Datenschutzstandards wählen sollten:
Umfassende Expertise im internationalen Datenschutzrecht
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung und Fachwissen im Bereich internationaler Datenschutzstandards.
Aktualität und Wissen
Wir halten uns kontinuierlich über aktuelle Datenschutzgesetze und Entwicklungen in verschiedenen Ländern und Regionen auf dem Laufenden.
Maßgeschneiderte Lösungen
Wir entwickeln individuelle Datenschutzstrategien, die genau zu den Anforderungen Ihres globalen Unternehmens passen.
Vertraulichkeit und Zuverlässigkeit
Wir behandeln Ihre internationalen Datenschutzinformationen mit höchster Vertraulichkeit und bieten Ihnen zuverlässige Unterstützung.
Ethik und Integrität
Wir setzen uns für den Schutz der Privatsphäre und die Einhaltung ethischer Standards ein.
Kundenzufriedenheit
Unser vorrangiges Ziel ist Ihre Zufriedenheit und die Gewährleistung einer internationalen Datenschutz-Compliance.
Bereit, die internationalen Datenschutzstandards in Ihrem globalen Unternehmen zu erfüllen und Datenschutzrisiken zu minimieren?
Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie wir Ihr Unternehmen in Fragen des Datenschutzes und der Datenschutz-Compliance unterstützen können. Wir sind Ihr vertrauenswürdiger Partner für internationale Datenschutzstandards und Datenschutz weltweit.
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